Aktuelle Nachrichten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport!

H a u s o r d n u n g

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft verlangt gegenseitige Achtung sowie die Einhaltung von Normen. Die Hausordnung erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände und gilt für alle Schüler*innen.


A) Allgemeines
Vom Eintreffen der Busse bis zum Beginn des Unterrichts (07:10 Uhr) halten sich die Schüler*innen vor den Räumen auf, in denen sie in der ersten Stunde Unterricht haben.

Allen Schüler*innen, die keinen Unterricht haben, ist der Aufenthalt auf den Gängen während des Unterrichts nicht gestattet. Aufenthaltsort ist in diesem Fall der Speiseraum oder der Schülertreff, eine Aufsicht vorausgesetzt. Dies gilt auch bei der Ankunft zur 2. Stunde bis 7:45 Uhr.

Alle Schüler*innen bewegen sich in angemessener Lautstärke im Schulhaus und auf dem Schulgelände.

Wenn der Schülertreff nicht durch eine aufsichtsführende Lehrkraft oder den Schulsozialarbeiter besetzt ist, können Schüler*innen ab Klasse 10 den Schlüssel gegen Unterschrift im Sekretariat ausleihen. Sie übernehmen damit die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit bis zur Abgabe des Schlüssels.

In der Frühstückspause (9:35-9:50 Uhr) begeben sich die Schüler*innen der Klassen 5-10 auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Es wird nur abwärts gegangen, nicht aufwärts. Wird bei schlechtem Wetter abgeklingelt, verbleiben die Schüler*innen im Haus.

Während der großen Pause ist das Verlassen des Schulgeländes untersagt. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn die Schüler*innen in der 4. Stunde eine Freistunde haben.

Der Aufenthalt im Speiseraum ist vorrangig für Schüler*innen erlaubt, die an der Schulspeisung teilnehmen oder Leistungen des Kiosks in Anspruch nehmen. Schüler*innen, die nicht an der Schülerspeisung teilnehmen, können sich im Schülertreff unter Aufsicht aufhalten.

Die Schüler*innen der Klassenstufen 11 und 12 halten sich während Freistunden und Pausen entweder im Speiseraum, im Schülertreff oder im Oberstufenraum auf. Die Lerninseln können auch von diesen Schüler*innen in den Freistunden zur Vorbereitung auf den Unterricht genutzt werden.


B) Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit
Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, Alkohol sowie andere Suchtmittel verboten. Weiterhin sind Waffen und Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können bzw. Gewalt verherrlichen, verboten.

Ein sorgfältiger Umgang mit dem Schuleigentum wird vorausgesetzt. Hierzu gehören u.a. das Gebäude mit dem Schulgelände, das Mobiliar, die Leih-iPads, die Leihbücher sowie Musikinstrumente. Eine Beschädigung kann die Verpflichtung zum Schadenersatz nach sich
ziehen. Vorsätzlich begangene Taten werden geahndet.

Fahrräder können auf eigene Gefahr vor der Schule abgestellt werden. Schüler*innen, die außerhalb von Dingelstädt wohnen, können einen Mopedschein, der zum Parken vor der Schule berechtigt, bei der Schulleitung beantragen. Dabei ist besonders auf weitere Verkehrsteilnehmer, v.a. Fußgänger, Rücksicht zu nehmen. Schüler*innen, die mit dem PKW zur Schule kommen, müssen diesen außerhalb des Schulgeländes parken.

An unserer Schule wird eine Mülltrennung durchgeführt. Die Schüler*innen nutzen dafür die entsprechenden Müllbehältnisse.

Der Schulhof wird täglich durch eine Klasse (siehe Vertretungsplan) gereinigt. Die Räume werden ebenfalls täglich (siehe Raumplan) durch die Klassen, die dort zuletzt Unterricht haben, besenrein gesäubert. Die Stühle sind hochzustellen.

Schüler*innen, die das Schulgebäude verlassen (z.B. Sportunterricht, Freistunden), nutzen zur Lagerung der Schultaschen die Regale im Raum 141.

Nach Beendigung der letzten Unterrichtsstunde halten sich die auswärtigen Schüler*innen bis zur Abfahrt der Busse im Eingangsbereich oder vor der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft auf.


C) Nutzungsordnung digitale Medien
Die nachfolgende Verordnung gilt für Smartphones, Tablets und ähnlich funktionsfähige Geräte auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich Turnhalle und Sportplatz.

Es gilt an unserer Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ein generelles Foto- und Filmverbot. Ebenso sind jegliche Tonaufnahmen untersagt.

Um unser Schulleben in Bild und Ton festzuhalten, können Ausnahmen von der Lehrkraft, der Schulleitung oder dem Schulträger gestattet werden. Im Rahmen von Projekten, dem Tag der offenen Tür oder Examensfeiern können Schüler*innen und Lehrer*innen dazu beauftragt werden.

Tablet:
Die Nutzung des Tablets ist ausschließlich für schulische Zwecke auf dem gesamten Schulgelände gestattet.

Im Speiseraum ist das Tablet zur Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht erlaubt. Bei Nutzung zu anderen Zwecken kann der/die aufsichtsführende Lehrer*in das Tablet einziehen.

Smartphone:
Die Nutzung des Smartphones ist ausschließlich gestattet:
a) auf Anweisung der Lehrkraft für schulische Zwecke sowie
b) für die Vertretungsplan-App.
Ansonsten verbleiben die Smartphones ausgeschaltet in der Schultasche.

Während Leistungskontrollen/Klassenarbeiten/Prüfungen jeglicher Art werden die digitalen Medien ausgeschaltet bzw. so von der Lehrkraft gesperrt, dass nur die zugelassene App verwendet werden kann.

Bei einem Verstoß oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung darf das Gerät von der Lehrkraft eingezogen werden und wird bei der Schulleitung hinterlegt.

Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung, beispielsweise der Verbreitung, Konsumierung, Speicherung strafrechtlich relevanter Inhalte, wie etwa Gewalt verherrlichender, rassistischer, politisch extremer oder pornographischer Art, dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings oder vergleichbarer Anlässe, wird das digitale technische Gerät sofort eingezogen.

Auf alle hier nicht ausdrücklich aufgeführten Begebenheiten soll die Hausordnung sinngemäß angewendet werden.


Die Veränderung wurde am 27.06.2023 durch die Schulkonferenz beschlossen und ist ab 21.08.2023 gültig.


Dr. Evelin Schotte-Grebenstein
Vorsitzende der Schulkonferenz


Anlage:
Zeitplan/Pausenordnung

   
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